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VERWALTUNGSRECHT

  • Das Verwaltungsrecht ist eine Teilbereich des öffentlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern, sowie die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.Abgabenrecht
  • Baurecht öffentliches
  • Polizei- und Ordnungsrecht