- Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.
- Arbeitsförderungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht