Nach dem Gesetz ist der Rechtsanwalt zwar der berufene Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten – hinsichtlich unseres Leistungspektrums haben wir jedoch eine Auswahl getroffen.
Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Baurecht privat
- Erbrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Immobilienrecht
- Kaufvertragsrecht
- Miet – und Pachtrecht
- Verkehrsschadenrecht
- Vertragsrecht
Strafrecht

